Nutzfahrzeuge Klassen

L (seit 19.01.2013)

(1) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

(2) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH  von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Voraussetzungen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 16
Fahrzeug

T (seit 19.01.2013)

(1) Zugmaschinen,  mit einer bbH von max. 60 km/h

(2) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

Voraussetzungen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter:
    16 für bbH bis 40 km/h
    18 für bbH über 40 bis 60 km/h

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Unter den Wegen 8
72793 Pfullingen

Telefon: 0176 80862690

E-mail: fahrschuletoeff-toeff@gmx.de

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