Motorrad Klassen

Fahrzeug

Mofa (seit 19.01.2013)

  • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
  • maximal 25 km/h bbH,
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Voraussetzungen:

  • Biometrisches Passbild
  • Mindestalter: 15

AM Das sind zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.

(1) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h

(2) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)

(3) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h

(4) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h

Voraussetzungen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 16
Fahrzeug

A1 (seit 19.01.2013)

Das sind Leichtkrafträder bis 125 cm³.

(1) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

(2) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Voraussetzungen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 16

Eingeschlossene Klasse: AM

Fahrzeug

A2 (seit 19.01.2013)

Das sind Krafträder bis 35 kW.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Voraussetzungen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 18

Eingeschlossene Klassen: A1, AM

A (seit 19.01.2013)

Das sind Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge

(1) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

(2) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Voraussetzungen:

  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: zu (1) 24 bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
    zu (2) 21

Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

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