a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
b)
Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B) 8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U) 8 mit bbH maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
6 Doppelstunden
2 in einem speziellen Mofakurs.
In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.
Oder:
Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.
90 Minuten Grundausbildungen abhängig von der Form des theoretischen Unterrichts
bbH 45 km/h
Hubraum
- Verbrennungsmotor max. 50 cm³
- Dieselmotor max. 500 cm³
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B)8
ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
b) Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e)8
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW;
Leermasse max. 270 kg.
c) Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e)8
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW;
Leermasse max. 270 kg.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: -
12 Doppelstunden 2 Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden 2 Grundstoff)
2 Doppelstunden² Zusatzstoff
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW;
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von
mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;
Leistung bis max. 15 kW.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: A1, AM
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³
und einer bbH von mehrals 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge miteiner Leistung von mehr als 15 kW.
Sie müssen mindestens zu a) 24 und zu b) 21 Jahre alt sein
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: A2, A1, AM
bbH 45 km/h
Hubraum
- 12 Doppelstunden Grundstoff
(Bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Beim Aufstieg von A1 nach A2und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens
Zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von
Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Doppelstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit