Leichtere LKW
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D
mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über
weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
(Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und
diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1.)
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten
- C1: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E
Solo: 1 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Zug: 3 Überland / 1 Autobahn /2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Leichtere Lastzüge
a) Zugfahrzeug der Klasse C1 miteinem Anhänger über 750 kg zGM,
b) Zugfahrzeug der Klasse B miteinem Anhänger über 3.500 kg zGM.
Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C1
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E
Keine Theorieausbildung
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten
- C1E: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E
Solo: 1 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Zug: 3 Überland / 1 Autobahn /2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Schwere LKW
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als
8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keineBeschränkung)
auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese
über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.
Sie müssen mindestens 21/18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klassen: C1
Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 10 Doppelstunden Zusatzstoff
(bei Vorbesitz von C1 oder D1: 4 Doppelstunden;
bei Vorbesitz von D: 2Doppelstunden)
P- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten
- Klasse B: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Klasse C1 auf C: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 Dunkelheit (Fahrstunden)
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Schwere Lastzüge
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung)
mit Anhänger(n) über 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 21/18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D: DE
Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten
- Klasse C auf CE: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 Dunkelheit (Fahrstunden)
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)