Klasse C1

Leichtere LKW

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D
mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über
weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
(Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und
diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1.)

Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)  

Sonderfahrten

- C1: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E
Solo: 1 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Zug: 3 Überland / 1 Autobahn /2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)

c1e

Leichtere Lastzüge

a) Zugfahrzeug der Klasse C1 miteinem Anhänger über 750 kg zGM,

b) Zugfahrzeug der Klasse B miteinem Anhänger über 3.500 kg zGM.

Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C1
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E

Keine Theorieausbildung

Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Sonderfahrten

- C1E: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden)

- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E

Solo: 1 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Zug: 3 Überland / 1 Autobahn /2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)

c

Schwere LKW

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als
8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keineBeschränkung)
auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese
über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.

Sie müssen mindestens 21/18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klassen: C1

Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 10 Doppelstunden Zusatzstoff
(bei Vorbesitz von C1 oder D1: 4 Doppelstunden;
bei Vorbesitz von D: 2Doppelstunden)

P- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Sonderfahrten

- Klasse B: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)

Klasse C1 auf C: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 Dunkelheit (Fahrstunden)

- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE

Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)

cE

Schwere Lastzüge

Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung)
mit Anhänger(n) über 750 kg zGM.

Sie müssen mindestens 21/18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D: DE

Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Sonderfahrten

- Klasse C auf CE: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 Dunkelheit (Fahrstunden)

- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE

Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)
Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)

Website erstellt von der Werbeagentur I love DESIGN